Belege erfassen in Sekunden
Foto, Scan, Drag-and-drop oder eine eigene E-Mail-Adresse, an die Lieferanten direkt senden. Texterkennung liest Datum, Betrag, Rechnungsnummer und Aussteller aus — auch aus fotografierten Kassenbons.

Der eigentliche Fortschritt liegt nicht darin, Belege digital abzulegen. Er liegt darin, dass die Zuordnung von allein passiert. Genau das leistet unser Portal — und genau dafür haben wir es gebaut, statt Standardsoftware zu vermieten.
Ein digitales Belegarchiv ist heute Standard. Es nimmt Ihnen aber keine Arbeit ab — es verlagert sie nur vom Ordner in den Bildschirm. Der Unterschied entsteht erst, wenn das System die Zuordnung selbst übernimmt: Rechnungsnummer im Verwendungszweck erkennen, Beträge und Datum abgleichen, Teilzahlungen zusammenführen, Sammelüberweisungen aufteilen.
Genau das haben wir gebaut — und es läuft täglich in unserer eigenen Buchhaltung, bevor ein Mandant es zu sehen bekommt.
Foto, Scan, Drag-and-drop oder eine eigene E-Mail-Adresse, an die Lieferanten direkt senden. Texterkennung liest Datum, Betrag, Rechnungsnummer und Aussteller aus — auch aus fotografierten Kassenbons.
Das System vergleicht Verwendungszweck, Betrag, Datum und Rechnungsnummer und verknüpft Beleg und Kontobewegung von selbst. Eine übereinstimmende Rechnungsnummer gilt als sicherer Treffer — auch bei Teilzahlungen und Sammelüberweisungen.
Rechnungen entstehen im selben System, in dem gebucht wird. Ausgabe als XRechnung oder ZUGFeRD nach EN 16931, Peppol-fähig — Sie erfüllen die E-Rechnungspflicht, ohne ein zweites Programm zu bezahlen.
Umsatz, Kosten, offene Posten und Liquidität stehen tagesaktuell zur Verfügung. Kein Warten auf die BWA, die den Monat beschreibt, der längst vorbei ist.
Auf Knopfdruck entsteht der DATEV-Buchungsstapel samt Belegpaket. Ihre Steuerkanzlei bekommt ein vollständiges Monatspaket statt einer Sammlung von Rückfragen.
Sie entscheiden, wer was sieht. Praxispersonal erfasst Belege, ohne Umsätze zu sehen. Der Partner sieht alles. Die Kanzlei sieht ihren Mandanten — und sonst nichts.
Wir arbeiten mit den Zahlen von Ärztinnen, Anwälten und Unternehmern. Für diese Daten gilt nicht nur die DSGVO, sondern auch das Berufsgeheimnis nach § 203 StGB.
Verarbeitung und Speicherung ausschließlich in deutschen Rechenzentren. Keine Übermittlung in Drittländer.
TLS auf dem Transportweg, verschlüsselte Ablage der Dokumente, getrennte Mandantenbereiche ohne gemeinsame Datentöpfe.
Jeder Zugang ist mit einem zweiten Faktor abgesichert. Für Kanzleien und Praxen ist das nicht optional, sondern Pflicht.
Sie erhalten einen vollständigen AV-Vertrag mit technischen und organisatorischen Maßnahmen — vor der ersten Datenübermittlung.
Jeder Zugriff und jede Änderung wird protokolliert. Belege werden unveränderbar abgelegt, GoBD-konform.
Ende der Zusammenarbeit heißt vollständiger Export Ihrer Daten und nachweisliche Löschung bei uns — ohne Diskussion.
Sagen Sie uns, wie Ihre Buchhaltung heute läuft. Wir sagen Ihnen ehrlich, was wir besser machen können — und was nicht.